§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen SelfAdMedia, Inhaber Nikolas Höniger – nachfolgend „Creator“ – und seinen Auftraggebern – nachfolgend „Kunde“ – über die Erstellung von User Generated Content (UGC), Video-, Foto- und sonstigen Content-Leistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder einem gesonderten Rahmenvertrag haben Vorrang vor diesen AGB. Im Übrigen ergänzen diese AGB die individuell getroffenen Vereinbarungen.
Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Bestandteil des Vertrages, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wurde.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang
Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden.
Insbesondere können Anzahl und Art der Inhalte, Formate, Videolängen, Konzepte, Hooks, Varianten, Rohmaterial, Nutzungsrechte sowie sonstige Leistungen individuell vereinbart werden.
Die Produktion erfolgt auf Grundlage des mit dem Kunden abgestimmten bzw. von diesem freigegebenen Konzepts.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, beginnt eine vereinbarte Produktionsfrist erst, nachdem alle für die Produktion notwendigen Produkte, Informationen, Materialien und Freigaben vollständig vorliegen.
Verzögerungen aufseiten des Kunden verschieben vereinbarte Leistungsfristen entsprechend.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sämtliche zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Produkte, Informationen, Materialien und Vorgaben rechtzeitig zur Verfügung.
Für Materialien, Aussagen, Claims, Texte, Musik, Bilder und sonstige Inhalte, die vom Kunden bereitgestellt, vorgegeben oder ausdrücklich freigegeben werden, trägt der Kunde die Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit und die erforderlichen Rechte.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der finalen Verwendung der Inhalte verantwortlich. Dies betrifft insbesondere Werbekennzeichnung, Wettbewerbsrecht und die Einhaltung der Richtlinien der verwendeten Plattformen.
Eine rechtliche Prüfung der finalen Werbemaßnahmen durch den Creator ist nicht geschuldet.
§ 4 Korrekturen und Änderungswünsche
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind zwei Korrekturschleifen im vereinbarten Preis enthalten.
Korrekturen umfassen insbesondere Anpassungen des Schnitts, Kürzungen oder Verlängerungen des Contents sowie die Neuaufnahme eines Voiceovers.
Ein vollständiger Neudreh ist nur geschuldet, wenn der erstellte Content wesentlich vom zuvor freigegebenen Konzept oder dem vereinbarten Leistungsumfang abweicht.
Änderungswünsche, die über das freigegebene Konzept hinausgehen und keine Fehlerbeseitigung darstellen, können zusätzlich berechnet werden.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, wird eine zusätzliche Korrekturschleife mit 30,00 € pro Video berechnet.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen. Zusätzlich kann eine pauschale Mahngebühr von 5,00 € pro Mahnung verlangt werden, soweit dem Creator tatsächlich entsprechende Kosten entstanden sind.
Vom Kunden zur Content-Produktion zur Verfügung gestellte Produkte dienen der Durchführung des Auftrags und stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kein zusätzliches Honorar dar.
§ 6 Nutzungsrechte
Der konkrete Umfang der eingeräumten Nutzungsrechte wird im jeweiligen Angebot festgelegt. Dies betrifft insbesondere Nutzungsart, Plattformen, Laufzeit und geografischen Umfang.
Soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde, erhält der Kunde das Recht, die final gelieferten Inhalte auf seinen eigenen organischen Kanälen und Medien zu verwenden. Hierzu zählen insbesondere die eigenen Social-Media-Kanäle, die eigene Website sowie der eigene Onlineshop.
Nicht von der vorgenannten Nutzung umfasst ist der Einsatz der Inhalte als bezahlte Werbung auf Social-Media-Plattformen („Paid Media“ bzw. „Paid Social“). Hierunter fällt insbesondere die entgeltliche Ausspielung oder Bewerbung der Inhalte mittels Werbebudget, beispielsweise als Social Ads, Partnership Ads, Whitelisting oder Dark Ads.
Eine Nutzung als Paid Media bzw. Paid Social ist nur zulässig, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde. Sie kann gesondert vergütet werden.
Der Kunde ist berechtigt, die Inhalte an von ihm beauftragte Agenturen oder sonstige Dienstleister weiterzugeben, soweit dies ausschließlich zur technischen oder operativen Umsetzung der für den Kunden vereinbarten Nutzung erfolgt. Hierdurch werden dem jeweiligen Dienstleister keine eigenständigen Nutzungsrechte eingeräumt.
Eine darüber hinausgehende Übertragung, Unterlizenzierung oder eigenständige Nutzung durch Händler, Vertriebspartner, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte ist nur zulässig, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart oder vom Creator zuvor in Textform genehmigt wurde.
Ein zeitlich, räumlich oder inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht („Buyout“) wird nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Angebot vereinbart wurde.
Die Einräumung der vereinbarten Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
§ 7 KI-Nutzung und synthetische Inhalte
Die gelieferten Inhalte, Bildnisse, Sprachaufnahmen und sonstigen Aufnahmen des Creators dürfen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung nicht zum Training von KI-Systemen verwendet werden.
Ebenso unzulässig ist die Verwendung zur Erstellung synthetischer Darstellungen des Creators, insbesondere KI-Avatare, Voice Clones, Deepfakes oder vergleichbare künstlich erzeugte bzw. veränderte Darstellungen.
§ 8 Rohmaterial und Weiterverarbeitung
Die Herausgabe von Rohmaterial ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine hierfür anfallende Vergütung wird individuell im Angebot geregelt.
Sofern Rohmaterial bereitgestellt wird, können nicht brauchbare Szenen vor der Übergabe durch den Creator entfernt werden.
Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte am Rohmaterial, insbesondere an unbearbeiteten Video- und Audiodateien, Outtakes und Rohaufnahmen, beim Creator.
Der Kunde darf überlassenes Rohmaterial eigenständig bearbeiten, soweit der Creator in den jeweiligen Szenen nicht erkennbar ist.
Eine Bearbeitung, Veränderung oder anderweitige Verwendung von Szenen, in denen der Creator erkennbar ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Creators.
Die Weiterverarbeitung darf nicht in einer Weise erfolgen, die Persönlichkeitsrechte, Ruf oder Ansehen des Creators beeinträchtigt oder den Eindruck erweckt, der Creator unterstütze Aussagen, Produkte oder Inhalte, die nicht Gegenstand der vereinbarten Zusammenarbeit waren.
Eine Weitergabe, Übertragung, Unterlizenzierung oder der Verkauf des Rohmaterials oder daraus abgeleiteter Inhalte an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung des Creators nicht gestattet.
§ 9 Referenznutzung
Der Creator ist berechtigt, die Zusammenarbeit sowie die im Rahmen der Zusammenarbeit erstellten und bereits veröffentlichten Inhalte nach vorheriger Zustimmung des Kunden als Referenz zu verwenden.
Die Referenznutzung kann insbesondere im Portfolio, auf der eigenen Website, auf Social-Media-Kanälen, in Präsentationen sowie im Rahmen der Eigenwerbung erfolgen.
Die Zustimmung des Kunden ist vor der erstmaligen Referenznutzung einzuholen.
§ 10 Stornierung
Storniert der Kunde einen verbindlich gebuchten Auftrag ohne wichtigen Grund, können abhängig vom bereits entstandenen Produktionsaufwand folgende pauschalierte Entschädigungen berechnet werden:
- vor tatsächlichem Produktionsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung
- nach tatsächlichem Produktionsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
- nach abgeschlossener Produktion: 100 % der vereinbarten Vergütung
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Bereits angefallene oder verbindlich beauftragte Fremdkosten, insbesondere für Requisiten, Reisekosten oder projektbezogene Software- und Toolkosten, sind unabhängig von einer Stornierung zu erstatten.
§ 11 Vertragswidrige Nutzung von Inhalten
Eine Nutzung der erstellten Inhalte außerhalb der vertraglich eingeräumten Nutzungsrechte ist unzulässig.
Dies gilt insbesondere für den Einsatz als Paid Media bzw. Paid Social ohne entsprechende Vereinbarung sowie für eine Nutzung über vereinbarte Zeiträume, Plattformen, Regionen oder sonstige Nutzungsbeschränkungen hinaus.
Bei einer schuldhaften vertragswidrigen Nutzung ist der Creator berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
Soweit im jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot wirksam eine Vertragsstrafe vereinbart wurde, bleiben entsprechende Ansprüche unberührt.
§ 12 Haftung
Der Creator haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Creator haftet nicht für rechtliche Beanstandungen, die auf vom Kunden bereitgestellten oder verbindlich vorgegebenen Materialien, Aussagen, Claims, Texten oder sonstigen Inhalten beruhen, soweit der Creator die Rechtsverletzung nicht zu vertreten hat.
§ 13 Höhere Gewalt und Produktionsverzögerungen
Kann die Produktion aufgrund unvorhersehbarer und vom Creator nicht zu vertretender Ereignisse, insbesondere Krankheit, Unwetter, technische Ausfälle oder vergleichbare Umstände, nicht wie geplant durchgeführt werden, verlängert sich die Leistungsfrist angemessen.
Der Creator informiert den Kunden über absehbare Verzögerungen möglichst zeitnah.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht individualvertraglich wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Rahmenvertrag haben bei Widersprüchen Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
